Seit 1996 haben indigene Gemeinschaften (theoretisch!!!) das Recht, über gewählte Gemeinderäte in Landnutzungsfragen mitzuentscheiden. Denn 1996 wurde die kommunale Selbstverwaltung, die seit dem Panchayati-Raj Act von 1993 in Indien Verfassungsrang hat, auch auf die Adivasi-Gebiete ausgeweitet (PESA, Panchayati-Extension to the Scheduled Areas-Act).
Dazu kam 2006 der „Forest Rights Act“, der indigenen und anderen Gemeinschaften, die seit mindestens 3 Generationen im und vom Wald leben, eine größere Existenzsicherheit gibt. Er erkennt das Recht dieser ohne offizielle Landtitel wirtschaftenden Gruppen auf ihre Wälder und deren Ressourcen an und erlaubt den Verkauf einfacher Waldprodukte. Allerdings müssen sie ihre Ansprüche auf das Land registrieren lassen.
Leider wurden beide Gesetze bislang nur unzureichend umgesetzt und werden, wo immer es geht, auch ausgehöhlt.
2019 wurde bekannt, dass die Mehrheit der Bundesstaaten Anträge der Gemeinschaften auf Registrierung ihres Landes auf Grundlage des Forest Rights Acts, FRA, abgewiesen oder fehlerhaft entschieden haben. Ein Versuch der BJP-geführten Zentralregierung, das Gesetz weiter auszuhöhlen, scheiterte zunächst 2019.
Während der Coronapandemie nutzte die BJP-Regierung dann 2020 das Momentum, über Veränderungen im Bergbaugesetz Unternehmen leichter Zugang zu Adivasiland zu ermöglichen und die Zustimmung der Dorfversammlung zum Bergbau zu umgehen. Auch die Umweltschutzregelungen für Bergbauunternehmen wurden aufgeweicht. Außerdem wurde im Juni 2020 entschieden, Kohleabbau-Gebiete für Privatunternehmen zu öffnen. Bis dato war der Kohleabbau in Indien in staatlicher Hand.
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